Mittwoch, 8. Oktober 2008

Aufgemerkt

Ukas Peter des I. (1672 - 1725):

"Ich befehle den Herren Senatoren, ihre Reden frei zu halten, damit jedermann ihre Dummheit erkenne!"

Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Sachsen, §88: Reden und Berichte.

"(1) Die Redner sollen grundsätzlich in einem freien Vortrag sprechen. Sie können hierzu Aufzeichnungen benutzen.

(2) Im Wortlaut vorbereitete Reden sind zulässig bei Erklärungen der Staatsregierung, Erklärungen der Fraktionen und Berichten."

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