Donnerstag, 15. April 2021

Zensur? Was ist das?

 Behördliche Prüfung und Überwachung von Druckschriften

Wilhelm Rettler

G. Dietmar Rode hat zuletzt über Freiheit geschrieben. Zensur ist das Gegenteil von Freiheit.

In Art. 5 Grundgesetz heißt es:

 „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

 Diese freiheitlichen Grundsätze stoßen in der Wirklichkeit auf Schwierigkeiten. Was ist, wenn es in den Medien keine Verantwortung gibt? Dieses Problem stellt sich vor allem, aber nicht nur bei den Privatsendern. In den zahlreichen sogenannten Casting-Shows werden unbedarfte Kandidaten zum Ergötzen des Publikums nach Strich und Faden beleidigt und fertig gemacht. Niedere Instinkte werden dabei kultiviert und befriedigt. Wie viele Teilnehmerinnen der Sendung Frauentausch wurden schon in den Suizid getrieben? Jedenfalls ein Fall ist mir bekannt.

Was sagt das Grundgesetz dazu?

 Art. 5 Abs. 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

In der Praxis ist diese Bestimmung bedeutungslos. Profitinteresse und Skrupellosigkeit sind stärker.

Anmerkung: Zensur im anderen Kontext

Zensuren für Schüler oder Studenten, die im Deutsch-Unterricht oder in einem Rhetorik-Seminar für ihre Vortags-Leistungen, neben dem fachlichen Inhalt, eine Bewertung (Note, vielleicht sogar für ein Zeugnis) erhalten sollen. Geht das überhaupt? Der eine quasselt wie ein Wasserfall, aber der Inhalt ist dünn. Ein anderer steht tief im fachlichen Stoff, kann es aber nicht so gut rüberbringen. Wer hat die bessere Note verdient?

Keine Kommentare: