Logikliteratur und Begriff
Wilhelm
Rettler
Ich habe in mehren Beiträgen auf diesem Blog
etwas zur Bedeutung des Begriffs in der Logik geschrieben. Er ist das Kernstück
der Logik überhaupt. Schnapp widmet sich in seinem auf diesem Blog bereits
besprochenen Lehrbuch, Logik für Juristen, ausführlich dem Begriff. Umso
erstaunlicher ist es, wenn auf den Begriff nur unzulänglich eingegangen wird.
So steht in dem Lehrbuch von Hardy und
Schamberger, Logik der Philosophie, lediglich ein Abschnitt über
„philosophische Begriffsanalyse“. Dort findet sich folgender Satz,
„Begriffe sind Wörter,
die als Prädikate von Sätzen fungieren.“
Soso, Begriffe sind Wörter. Dagegen wussten
schon Goethe und Johann Daniel Friedrich Rumpf, dass Wörter als Zeichen unserer
Begriffe, von den Begriffen verschieden sind. Um etwas über Begriffe zu
erfahren, ist dieses Lehrbuch daher untauglich. Immerhin kann man dort etwas
über formale Logik lernen. Dort werden Aussagen nicht mehr formuliert, sondern
durch Buchstaben ersetzt, die mit logischen Operatoren, z.B. „&“ für „und“
verknüpft werden.
Den auf Buchstaben reduzierten Aussagen "A & B" können ihre möglichen Wahrheitswerte (w = wahr, f = falsch, unwahr) wie folgt zugeordnet werden:
w w
w f
f w
f f
Es ergibt sich, die Aussage
A & B ist wahr, wenn jeweils A und B wahr sind. In den anderen drei Fällen ist
die Aussage unwahr. Nicht-Mathematiker brauchen so etwas aber nach diesseitiger
Auffassung nicht zu wissen. Die formale Logik braucht den Begriff nicht, weil
sie dafür den Buchstaben hat.
Probleme mit dem Begriff hat auch Joerden in
seiner „Logik im Recht“, wenn er dort am Beispiel der quaternio terminorum von
in einer Konklusion (Schlussfolgerung) eingesetzten Begriffen unterschiedlicher
Bedeutung spricht. Er meint in Wirklichkeit Ausdrücke; denn ein Begriff ist das
von einem Ausdruck Gemeinte und anders ausgedrückt, seine Bedeutung. Der
korrekt umformulierte Satz,
„von in einer
Konklusion eingesetzten Bedeutungen unterschiedlicher Bedeutung“
ist sinnlos.
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