Freitag, 14. Februar 2020

Grundsätzliches


Logikliteratur und Begriff

                                                                                                  Wilhelm Rettler

Ich habe in mehren Beiträgen auf diesem Blog etwas zur Bedeutung des Begriffs in der Logik geschrieben. Er ist das Kernstück der Logik überhaupt. Schnapp widmet sich in seinem auf diesem Blog bereits besprochenen Lehrbuch, Logik für Juristen, ausführlich dem Begriff. Umso erstaunlicher ist es, wenn auf den Begriff nur unzulänglich eingegangen wird.

So steht in dem Lehrbuch von Hardy und Schamberger, Logik der Philosophie, lediglich ein Abschnitt über „philosophische Begriffsanalyse“. Dort findet sich folgender Satz,

„Begriffe sind Wörter, die als Prädikate von Sätzen fungieren.“

Soso, Begriffe sind Wörter. Dagegen wussten schon Goethe und Johann Daniel Friedrich Rumpf, dass Wörter als Zeichen unserer Begriffe, von den Begriffen verschieden sind. Um etwas über Begriffe zu erfahren, ist dieses Lehrbuch daher untauglich. Immerhin kann man dort etwas über formale Logik lernen. Dort werden Aussagen nicht mehr formuliert, sondern durch Buchstaben ersetzt, die mit logischen Operatoren, z.B. „&“ für „und“ verknüpft werden.

Den auf Buchstaben reduzierten Aussagen "A & B" können ihre möglichen Wahrheitswerte (w = wahr, f = falsch, unwahr) wie folgt zugeordnet werden:
               
w    w
    f
f      w
f      f

Es ergibt sich, die Aussage A & B ist wahr, wenn jeweils A und B wahr sind. In den anderen drei Fällen ist die Aussage unwahr. Nicht-Mathematiker brauchen so etwas aber nach diesseitiger Auffassung nicht zu wissen. Die formale Logik braucht den Begriff nicht, weil sie dafür den Buchstaben hat.
  
Probleme mit dem Begriff hat auch Joerden in seiner „Logik im Recht“, wenn er dort am Beispiel der quaternio terminorum von in einer Konklusion (Schlussfolgerung) eingesetzten Begriffen unterschiedlicher Bedeutung spricht. Er meint in Wirklichkeit Ausdrücke; denn ein Begriff ist das von einem Ausdruck Gemeinte und anders ausgedrückt, seine Bedeutung. Der korrekt umformulierte Satz,

„von in einer Konklusion eingesetzten Bedeutungen unterschiedlicher Bedeutung“

ist sinnlos.

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