Mittwoch, 8. April 2020

Logische Argumentation: Erst-recht-Schlüsse

Argumentum a maiore ad minus u.a.

von Wilhelm Rettler

Die Schlussfolgerung des argumentum a maiore ad minus und das verwandte argumentum a minore ad maius(1) sind vor allem, aber nicht nur, in der Rechtswissenschaft von Bedeutung. Man spricht auch von Erst-recht-Schlüssen.

A maiore ad minus bedeutet vom Größeren auf das Kleinere.

Beispiel: Der 2 m große A passt durch diese Tür. Also passt auch der 180 cm große B durch diese Tür.

Der Schluss ist nicht zwingend. Wenn die Tür schmal ist, A schlank und B beleibt, dann kann es sein, dass B nicht hindurchpasst.

Ein weiteres Beispiel: Wenn es erlaubt ist, die Autobahn mit einem LKW zu befahren, dann ist es erst recht erlaubt sie mit einem PKW zu befahren.

Achtung: Aber sie mit einem Fahrrad zu befahren ist verboten.

Das Beispiel zeigt das Beispiel, dass das Argument eine sorgfältige Prüfung der Rechtsgrundlagen nicht ersetzen kann. Dort ist genau geregelt, mit welchen Fahrzeugen die Autobahn befahren werden darf.

A minore ad maius bedeutet von Kleineren auf das Größere. Dieser Schluss ist die Umkehrung das Schlusses a maiore ad minus.

Beispiel: Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren (2)

Die argumenta a maiore ad minus und a minore ad maius sind eher der Rhetorik, als der Logik zuzurechnen.

(1) Friedrich E. Schnapp, Logik für Juristen, Die Grundlagen der Denklehre und der Rechtsanwendung, 7. Auflage des von Dr. Egon Schneider begründeten Werks, München 2016, S. 157 ff.
(2) Wikpedia, Minore ad maius


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