Mittwoch, 1. Juli 2020

Gegendarstellung

Foto: wikipedia
Empfehlung für Stilübungen

von Wilhelm Rettler

Nach den Pressegesetzen der Länder kann derjenige, der durch eine in einem periodischen Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist, Gegendarstellung verlangen. Das Problem besteht darin, dass die Gegendarstellung den Umfang des beanstandeten Textes nicht übersteigen darf. Sie hat mit einer kurzen Bezugnahme auf den beanstandeten Bericht zu beginnen: „Am >Datum< berichtete XXX, es sei …“ 

Dann folgte die eigentliche Gegendarstellung beginnend mit den Worten: „Hierzu stelle ich fest …“ Mit dem Einleitungsteil geht bereits einiger Platz verloren. Damit die Textlängenregel eingehalten wird, muss man alle Register ziehen. Ich habe einmal Anspruch auf Gegendarstellung in eigener Sache geltend gemacht und Stunden an dem ursprünglichen Text herumfeilt, bis sie erfüllt war. Am
Ende umfasste die Gegendarstellung drei kurze Sätze.  

Zu Übungszwecken kann der interessierte Leser das selbst durchexerzieren. Man nehme etwa einen passenden Bildzeitungsartikel, beziehe diesen auf sich und versuche, dazu eine presserechtskonforme Gegendarstellung zu formulieren.

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